misswollen

misswollen
∙mịss|wol|len <unr. V.; misswollte, hat misswollt> [von Goethe geb.]: übel wollen: jene Gegner, die irgendjemand, dem sie misswollen, zuvörderst entstellen und dann als ein Ungeheuer bekämpfen (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 16); <häufig im 1. Part.:> ein Glück, das er für ... so bedeutend hielt, auch der übrigen mitunter misswollenden und missredenden Welt bekannt zu machen (Goethe, Wahlverwandtschaften II, 8); <subst. 1. Part.:> Hohn und Spott der ohnehin im Glück schon Misswollenden konnte er in diesem und jenem Hause, aus diesem und jenem Fenster schon voraussehen (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 16).

Universal-Lexikon. 2012.

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